Hallo ihr Lieben,
Ich hoffe der ein oder andere kennt sich auf dem Gebiet etwas aus.
Ich wurde von einer Hundeschule gefragt, ob ich ein paar Fotos von den Gruppenstunden für ihre Online-Auftritte machen könnte (FB, Instagramm und Webseite).
Ich plane nicht damit tatsächlich was zu verdienen oder es auf Dauer zu machen. Im Internet finde ich teils etwas wiedersprüchliche Angaben, ob dafür jetzt eien Gewerbeanmeldung nötig ist oder nicht.
Da ich ja nicht Geld verdienen möchte und es nicht auf Dauer machen möchte, dachte ich erst ich muss kein Gewerbe anmelden. Aber jetzt habe ich einen Artikel gefunden, der darauf hinweißt, dass wenn die Fotos für gewerbliche Zwecke verwendet werden (z.B. Werbung) dann sei eine Gewerbeanmeldung nötig.
Hier die besagte Passage aus diesem Arikel:
ZitatLaut eines Urteils des BFH aus dem Jahre 1998 muss ein Fotograf grundsätzlich ein Gewerbe anmelden, wenn seine Bilder nicht hauptsächlich künstlerischen Zwecken, sondern Werbezwecken oder Bedürfnissen seiner Auftraggeber dienen. Wenn also beispielsweise ein Hobbyfotograf Bilder bei einem Tag der offenen Türe eines Autohauses schießt und diese Firma daraufhin die Bilder übernimmt und auf der Homepage zeigt, wäre dies ein Fall, der in Richtung gewerblicher Ausübung geht. Schließlich will das Autohaus die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden im Internet erlangen und seinen Umsatz steigern.