Den folgenden Text haben wir im Rahmen des gemeinsamen "Blackouts" (Abschaltung des Forums) am 21.03.2019 auf ValueTech.de veröffentlicht:
Wir müssen das Internet reparieren – und die neue EU-Urheberrechtsreform, in ihrer derzeitigen Form, verhindern! Kommt die neue Reform in der aktuellen Fassung, könnte es Foren wie dieses in wenigen Jahren nicht mehr geben. Als Protest und „Vorgeschmack auf das, was schlimmstenfalls passieren könnte“ bleibt das ValueTech-Community-Forum, gemeinsam mit vielen anderen Foren aus dem deutschen Sprachraum, heute stumm.
Vorab zur Klarstellung: Weder wir noch die meisten Mitstreiter, die gegen die neue EU-Urheberrechtsreform in ihrer derzeitigen Ausgestaltung kämpfen, stellen uns in unseren Protest gegen Urheber, zu denen wir selber gehören, noch sind wir gegen eine Novellierung, Harmonisierung und Modernisierung der aktuellen Rechtslage. Es geht um die negativen Folgen eines „schlechtestmöglichen Kompromiss“, der nun zur Abstimmung steht.
In den letzten Wochen ist viel über Artikel 13 im Speziellen und die neue EU-Urheberrechtsreform im Allgemeinen geschrieben und diskutiert worden. Leider fokussiert sich die Diskussion rund um Uploadfilter, also das proaktive Überprüfen von nutzergenerierten Inhalten auf mögliche Urheberrechtsverstöße, meist auf YouTube, Facebook und andere Internetgiganten. Jene Unternehmen, die im Zweifel die finanziellen und technischen Möglichkeiten haben, mittelfristig entsprechende Technologien zu entwickeln – sofern eine zu 100 Prozent fehlerfreie Trennung zwischen „illegalem Upload“ und „durch die Kunstfreiheit geschützte Parodie“ denn jemals durch künstliche Intelligenz bewerkstelligt werden kann.
Abseits dieser, keineswegs unwichtigen Diskussion erhält ein Punkt in Medien und Debatten bisher kaum Beachtung: Entgegen früher Planungen trifft die neue EU-Urheberrechtsreform nicht nur Internetgiganten, sondern auch kleinste Internetforen und Webseiten, die als „Web 2.0“ bezeichnet werden können. Also jene Plattformen, die jegliche Form der Interaktion ermöglichen. Sei es durch den Upload von Videos (z.B. YouTube), Fotos (von Instagram und Fickr bis zu Foto-Communites und Webseiten über Kochrezepte) oder das Schreiben von Kommentaren (Foren, News-Seiten etc.).
Denn der aktuell zur Abstimmung stehende Entwurf von Artikel 13 sieht Ausnahmen nur für Webseiten vor, die:
- jünger als 3 Jahre alt sind und
- deren Jahresumsatz weniger als 10 Millionen Euro beträgt.
- [Auf Plattformen mit über 5 Millionen monatlichen Nutzern kommen zusätzliche Plichten zu]
Member States shall provide that when new online content sharing service providers whose services have been available to the public in the Union for less than three years and which have an annual turnover below EUR 10 million […] the conditions applicable to them under the liability regime set out in paragraph 4 are limited to the compliance with the point (a)of paragraph 4 and to acting expeditiously, upon receiving a sufficiently substantiated notice, to remove the notified works and subject matters from its website or to disable access to them.
Während Punkt 2 respektive die früher angedachte Oder-Verknüpfung (eine der und nicht alle Bedingungen müssen erfüllt werden) sinnvoll waren, um sowohl kleine Webseiten als auch Start-Ups vor unverhältnismäßige bis unüberwindbare Hürden zu stellen, ist die nun vorgesehene Und-Verknüpfung in Kombination mit Punkt 1 eine Mogelpackung. Jede Plattform, die länger als drei Jahre im WWW ist, ist betroffen. Egal ob im Monat 100 oder eine Milliarde Euro Umsatz gemacht werden.
Eines darf nicht vergessen werden: Wir und andere Plattformenbetreiber sind schon jetzt über die sog. Störerhaftung für Urheberrechtsverstöße und ähnliche Belange verantwortlich, sobald wir von selbigen Kenntnis erlangen. Das Internet ist also keineswegs ein rechtsfreier Raum.
Wir sind gerne bereit, diese Verantwortung auch in Zukunft zu übernehmen. Es ist und jedoch weder finanziell noch personell möglich, jeden Nutzerbeitrag auf mögliche Urheberrechtsverstöße mit jedem urheberrechtlich Geschützen Werk der Erde abzugleichen und bei verlinkten Quellen zusätzlich abzuwägen, ob der Linktext bereits mit dem ebenfalls geplanten Leistungsschutzrecht (Artikel 11) kollidiert. Deswegen:
Ja zu einem modernen Urheberrecht, Nein zur aktuell zur Abstimmung stehenden EU-Urheberrechtsreform!
Wer sich informieren will: Besucht gerne den YouTube-Kanal der Kanzlei WBS, die viele und vor allem fundierte Videos rund um das Thema „Artikel 13 & Co“ erstellt haben.
Wer handeln will: An diesem Sonntag, den 23. März 2019, finden europaweit Demonstrationen statt. Protestiert gemeinsam mit tausenden anderen Menschen und setzt ein Zeichen.