Du verstehst nicht wie eine Fiskalverzollung abläuft mein Lieber und von freiem Warenverkehr hast du offensichtlich auch wenig Ahnung.
Aber ich bin ja nicht so und erkläre es dir gerne.
Ein EU ansässiger Importeur kauft Ware aus dem Drittland.
Dafür ist in der Regel die EUSt fällig.
Kann der Importeur allerdings nachweisen, daß die Ware sofort ein weiteres EU Land zu einer Firma geht, so kann man eine Fiskalverzollung beantragen, wo man die eigene UID-Nr. und die der Abnehmerfirma in einem anderen EU Land angeben muß.
Den Erhalt der Ware muß die Abnehmerfirma dann mit einem Abliefernachweis bestätigen.
So, die Ware ist nun zolltechnisch in der EU - wie schon beschrieben, in einem anderen EU Land als das ursprüngliche Import Land - und nun kann diese Firma die Ware an Endkunden weiterverkaufen.
Ob diese Abnehmerfirma eine UST-Erklärung dann macht oder nicht, kann weder der ursprüngliche Importeur, noch der weiter folgende Endkunde beurteilen.
Jedenfalls kann ein Endkunde dann diese Ware kaufen.
Mit dem Zoll etc. hat der Endkunde nichts mehr zu tun, da sich die Ware ja bereits verzollt in der EU befindet und durch den freien Warenverkehr keine zolltechnische Weiterbehandlung erfolgt.
Das ist der zolltechnische, bzw. kaufmännische Vorgang bei so einem Direktimport.
Von einer Fiskalverzollung an den Endkunden wurde nie gesprochen, da das rein zolltechnisch unmöglich wäre.