Eigene Fotografie-Website. Richtlinien, Bilder sichern?

  • Hi,


    ich schreibe mir gerade meine eigene Website und bin quasi fertig mit dem Grundgerüst. Ich könnte nun Bilder hochladen und Texte einfügen.


    Jetzt frage ich mich, wie ich mich rechtlich absichere, sodass kein Fremder meine Bilder ohne mein Einverständnis benutzt?

    Einfach ein Copyright ganz unten auf jeder Seite mit meinem Namen oder wie sieht das aus?


    Was ist eigentlich mit dem Impressum?


    Einverständniserklärung der abgebildeten Personen liegt vor.


    Gruß


  • Keine Werbung mehr zwischen den Beiträgen? Jetzt einfach und schnell kostenfrei registrieren!

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt frage ich mich, wie ich mich rechtlich absichere, sodass kein Fremder meine Bilder ohne mein Einverständnis benutzt?

    Leider: Gar nicht ;) Das Urheberrecht bleibt eh für immer und ewig bei Dir, da nicht übertragbar. Nutzungsbedingungen müssen aktiv erworben werben, also auch da müsstest Du nicht weiter tätig werden. Denn nur weil die Bilder auf einer Webseite zu sehen sind, gibst Du sie nicht zur Nutzung durch externe frei (mal abseits von rechtlich weiterhin delikaten Themen wie der Google Bildersuche).


    Am Ende ist es eben so, dass egal was Du da hinschreibst, sich wahrscheinlich irgendjemand an den Bildern bedient. Damit musst Du rechnen. Also am besten die Bilder nicht in voller Auflösung veröffentlichen, schon gar nicht RAW-Bilder. Und wenn Du willst, kannst Du deinen Namen in die Bilder einfügen. Falls es unrechtmäßig verwendet wird, sieht man zumindest deinen Namen und bei Schadenersatzforderungen wird es für die Gegenseite schwer auf Unwissenheit zu plädieren (Vorsatz / fahrlässiges Handeln).

    Was ist eigentlich mit dem Impressum?

    Solltest Du in Deutschland gemeldet sein, würde ich es Dir empfehlen. In Deutschland ist die Reglung grob zusammengefasst: Jede kommerzielle Webseite braucht ein Impressum. Und kommerziell heißt in diesem Kontext nicht einmal, dass Du wirklich geld verdienst, sondern dass die Seite nicht rein privaten Zwecken dient (z.B. eine PW-geschützte Webseite für die Familie). Genauer heißt es in § 66 RStV: Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen


    Sobald Du also z.B. deine Dienstleistungen als Fotograf bewirbst oder Werbung schaltest, bist Du spätestens in der Impressumspflicht. Was das Impressum zu beinhalten hat, ist in § 5 TMG geregelt.

    Panasonic Lumix S5 II | Lumix S 18 mm f/1.8 | Sigma A 35 mm f/1.4 DG DN | Lumix S 50 mm f/1.8

    Sony Alpha 7R IV | Sigma A 14 mm f/1.4 DG DN | Sigma A 20 mm f/2 DG DN | Sigma A 105 mm f/2.8 DG DN Macro

  • Das ist ja mal eine umfassende Antwort. Danke dir.