Gewerbeanmedung als Fotograf

  • Guten Abend Valuetech Forum,


    ich möchte gerne für meine Fotografie Tätigkeiten Geld verlangen.
    Nun benötige ich eine Gewerbeanmeldung als Nebengewerbe. Wenn ich diese Abschicke was kommt auf mich zu? Wo muss ich mich melden? Wie läuft das mit der Krankenversicherung?
    Hat damit schon jemand Erfahrungen?


    LG Maurice


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    • Offizieller Beitrag

    Das kann man alles nicht so pauschal beantworten.

    • Musst Du nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, um Geld zu verlangen. Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (Liebhaberei) und auch keine Gewinne erzielt werden, musst Du nichts versteuern (ist ja auch klar, denn dann müsste das Finanzamt dir ja Geld erstatten^^). Einfach gesagt: Fotografie ist dein Hobby und Du nimmst jährlich weniger ein als Du für Kameras, Objektive, Blitze, Literatur und Co ausgibst.
    • Die Gewerbeanmeldung gibst Du persönlich beim Gewerbeamt ab. Allerdings gibt es nicht überall ein gesondertes Gewerbeamt, teilweise ist das den Ordnungsamt oder anderen Ämtern untergeordnet und einfach 3 Türen auf einem langen Flur. Da hilft das WWW, die Bezirks- oder Stadtverwaltung sicher weiter, wenn Du nicht weißt wo Du dich melden musst. Wenn man lieb fragt, helfen einem die Damen und Herren da auch gerne weiter, wenn man mal nicht weiß was in Feld xyz einzutragen ist. Trotzdem solltest Du natürlich bestmöglich vorbereitet sein.
    • Sozialversicherungen können kompliziert werden, aber eigentlich ist es beim Nebengewerbe recht simpel. Du bist bei einem Nebengewerbe nicht gesondert versicherungspflichtig, musst deine KV aber über die zusätzlichen Einkünfte informieren. Der Gewinn aus dem Nebengewerbe wird zu deinem Hauptberuf addiert und Du zahlst dann die üblichen Prozente. Quasi wie eine Zulage vom Arbeitgeber, nur dass Du die Summe melden musst.

    Das war jetzt nur ein gaaaaaaaanz grober Abriss zum Thema. Im Zweifelsfall lieber eine solide Rechtsberatung einholen, an IHK Existenzgründerseminaren teilnehmen oder ein paar Tage im WWW recherchieren. Es gibt unzählige Seiten zu diesem Thema im Netz.

    Panasonic Lumix S5 II | Lumix S 18 mm f/1.8 | Sigma A 35 mm f/1.4 DG DN | Lumix S 50 mm f/1.8

    Sony Alpha 7R IV | Sigma A 14 mm f/1.4 DG DN | Sigma A 20 mm f/2 DG DN | Sigma A 105 mm f/2.8 DG DN Macro

  • Ich würde mich da auch an eine professionelle Stelle wenden. Als ich das vor 2 Jahren gemacht habe, habe ich mich auch im Internet und bei Bekannten informiert, allerdings variiert das Verfahren sehr stark von Stadt zu Stadt. Das hat mich dann im Endeffekt nicht nur viel unnötige Zeit, sondern auch einiges an unnötigem Geld gekostet, da ich zum Bsp. die falschen Dokumente geschickt hatte oder auch keine Dokumente geschickt hatte und damit die Fristen verpasst habe.

    Sony Alpha 7S II
    Sony Alpha 7R II
    Objektive (Sigma Art + Canon L) + Objektivadapter (EF to E)
    2 Manfrotto Stative + 1 Vanguard Alta Pro
    mehrere Licht- und Mikrofonstative

  • Vielleicht noch als Tipp wäre auch noch eine Steuerbrater die kennen Sich auch immer recht gut aus ... und je nach Einkünfte ist solch eine Beratung dan eh nur von Vorteil

    _____________________________________________________________
    CanonEos 70D -- Tamron 70-300 -- Sigma 17-70 -- Canon EF 50 -- 430EX II -- Tokina 11-16mm -- CaseLogic Slingbag -- Manfrotto MK 394-PD -- Neeware Reflector

    • Musst Du nicht zwingend ein Gewerbe anmelden, um Geld zu verlangen. Wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt (Liebhaberei) und auch keine Gewinne erzielt werden, musst Du nichts versteuern (ist ja auch klar, denn dann müsste das Finanzamt dir ja Geld erstatten^^). Einfach gesagt: Fotografie ist dein Hobby und Du nimmst jährlich weniger ein als Du für Kameras, Objektive, Blitze, Literatur und Co ausgibst.

    Interessant, aber was schreibt man dann auf die Rechnung?


    Man hat ja weder eine USt.-Id. noch ist man nach §19a USt. befreit. Privatrechnungen wären ja auch quasi gelogen, da man ja versucht einen Gewinn zu erwirtschaften.

    • Offizieller Beitrag

    Privatrechnungen wären ja auch quasi gelogen, da man ja versucht einen Gewinn zu erwirtschaften.

    Geld für etwas zu verlangen heißt nicht automatisch, dass man Gewinne erwirtschaften will. Angenommen jemand betreibt als Hobby die Malerei und gibt für Farben, Leinwände etc. im Jahr 2.000 Euro aus. Nun wird diese Person gefragt, ob sie nicht für 100 Euro die Hauswand von wem auch immer bemalen würde. Dann stehen 2.000 Euro Ausgaben 100 Euro Einnahmen gegenüber. Das Finanzamt wird das nicht als Gewerbe anerkennen, da Du sonst 1.900 Euro Verlust aus selbstständiger Tätigkeit hättest und damit deine Steuerlast senkst.


    Und so etwas fällt Steuerrechtlich unter Liebhaberei - oder Umgangssprachlich eben ein Hobby. Eine Ust.-ID ist nicht notwendig für eine ordentliche Rechnung und Ust. darf natürlich auch nicht ausgewiesen werden. Soweit ich weiß (aber keine Garantie) muss man wohl nur darauf hinweisen, dass man als Privatperson handelt.


    Für ein Gewerbe sind drei Dinge essentiell:

    • Eine gewerbliche Tätigkeit.
    • Die Tätigkeit muss auf Dauer angelegt sein, nicht nur einmalig ausgeübt werden.
    • Es muss Gewinnerzielungsabsicht bestehen. Gewinnerzielung ist dagegen nicht erforderlich.

    Sprich: Wenn der Hobby-Maler aus dem Beispiel oben sich jetzt eine Webseite anlegt und darauf das Bemalen von Häuserwänden als Dienstleistung anbietet, ist das wohl schon als Gewerbe einzustufen, da er hier dauerhaft eine Dienstleistung anbietet und wohl auch von einer Gewinnerzielungsabsicht auszugehen ist.


    Aber wer, um zurück zur Fotografie zu kommen, einmal im Jahr eine Hochzeit fotografiert, dafür 500 Euro bekommt aber 1.500 Euro für Kameras, Objektive, Blitz und Co. ausgibt, muss dafür für gewöhnlich kein Gewerbe anmelden. ;)

  • Besonders Interessant wird es dann im Grenzbereich. Nämlich wenn dann am Jahresende plötzlich doch ein Gewinn entstanden ist und dieser dann versteuert werden muss/sollte.


    Schlussendlich in meinem Fall allerdings nicht relevant. Ich arbeite ausschließlich Gewinnorientiert :D. Aber vielleicht frage ich den Steuerberater mal.

    • Offizieller Beitrag

    Sagen wir es so: Dass daraus mehr wird als eine Refinanzierung des Hobbys, passiert für gewöhnlich nicht beiläufig/unbemerkt. Wenn ich jetzt den 4. größeren Auftrag bekomme und es ist erst Mai, sollte ich vielleicht mal zum Steuerberater oder direkt zum Gewerbeamt gehen. Die Anmeldung kann ja auch 3 Monate rückwirkend erfolgen.


    Der Punkt Liebhaberei ist wirklich für die Leute gedacht, die sich ein paar Euro für ihr Hobby dazuverdienen. Wer auch nur halbwegs regelmäßig bezahlte Aufträge annimmt, fällt schon nicht mehr darunter.

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  • Da bin ich bei Matze und letztlich will man dann wohl eher nicht einen Brief vom Finanzamt bekommen, das mal schön und gründlich alles prüfen will, ich sehe es auch so, es gibt da keine verschwmmende Grenze, wer sich Aufträge regelmäßig bezahlen läßt, der sollte dies auch steuerlich umwälzen in seinem Leben.