Kaufberatung Systemkamera

  • und windet sich und windet sich.


    Es gibt keine möglichen Zoll- u. Steueraspekte bei Kameras aus Japan!

    Also sei so gut und hör endlich auf, solch einen Unsinn zu verbreiten.

    Nikon Z6, FTZ Adapter, Nikon S 24-70 F4, Nikon S 50 F1.8, Nikon AF-P 70-300 F4.5 - 5.6


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    • Offizieller Beitrag

    Es gibt keine möglichen Zoll- u. Steueraspekte bei Kameras aus Japan!

    Also sei so gut und hör endlich auf, solch einen Unsinn zu verbreiten.

    Hör Du bitte auf Falschwissen zu verbreiten und schlage mal das Wort "Einfuhrumsatzsteuer" nach, vor allem wenn Du schon das Fass Graumimporte, Hong Kong und GB aufmachst. Ich habe Dir nun schon eine ausführliche Auskunft der Generalzolldirektion dazu zitiert.


    Ich frage mich auch gerade, wer hier eher das Problem hat einen Fehler einzugestehen...


    PS: Ich habe gerade noch einmal probiert aktuelle Informationen zu "Fotokameras mit Videofunktion ohne Aufnahmelimit" zu finden. Je nachdem wo man liest gilt der schrittweise Abbau bis 2021 auf 0 Prozent oder die mit JEFTA vereinbarten 0%. Da schaue ich kommende Woche noch einmal in Ruhe nach. Das ändert aber auch nichts an der Problematik vom Einfuhrumsatzsteuerbetrug durch Händler aus dem Drittland (siehe Auskunft der Generalzolldirektion).

  • Diese Generalzolldirektion beschreibt im vorletzten Absatz nichts anderes, als ich schon mit der steuerfreien Fiskalverzollung erwähnt habe.

    So nennt sich dieses hier anwendbare Zollverfahren nämlich.


    Das mit den UID-Nr. möglicherweise getrickst wird kann sein, jedoch hat das - wie von mir auch schon ebenfalls angegeben - für den Endverbraucher keinerlei Wirkung, da er darüber keine Kenntnis hat.


    Ergo gibt es keine offiziellen "Steueraspekte".

    Zumindest keine die zolltechnisch zu einem Steuerverfahren führen würden.

    Sonst wären diese nun schon jahrelang getätigten Direktimportgeschäfte schon längst vom Zoll liquidiert worden.


    Fakt ist, daß die EU mit diesen steuerbefreienden Lieferungen eine Büchse der Pandora geöffnet hat, bei der jetzt niemand weiß wie diese wieder zu schliessen wäre. Leid tut mir hier aber niemand. Im Gegenteil, wir Konsumenten profitieren davon. Ursprünglich war es ja nur als Reduzierung des Verwaltungsaufwandes gedacht.


    So sieht die Praxis aus.


    Kannst aber jetzt auch gerne noch mit dir selbst weiter theoretisieren.

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    Einmal editiert, zuletzt von DerDude ()

    • Offizieller Beitrag

    Diese Generalzolldirektion beschreibt im vorletzten Absatz nichts anderes, als ich schon mit der steuerfreien Fiskalverzollung erwähnt habe.

    Die Generalzolldirektion hat dort sehr eindeutig auch geschrieben: "Hierbei müsste der Abnehmer aber Unternehmer sein und für umsatzsteuerliche Zwecke erfasst sein, d.h. über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) verfügen."


    Viel einfacher kann ich es leider auch nicht formulieren: Die Befreiung gilt nicht für private Endkunden, da gibt es in diesem Fall auch kein Schlupfloch. Ein normaler Endkunde, an den die Rechnung adressiert ist, hat schlichtweg keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, mit der man "tricksen" könnte.


    Ein Endverbraucher hat also nicht zwingend "keine Kenntnis", sondern er hat keine Umsatzsteueridentifikationsnummer, weshalb er nicht auf Fiskalvertretungen beim Import zugreifen kann. Der Zoll schreibt dazu eindeutig:

    Zusätzlich ist in der Zollanmeldung Name, Anschrift und USt-IdNr. des Empfängers bzw. Erwerbers in dem anderen Mitgliedstaat [...] anzugeben. [...] Liegen diese Angaben nicht vor, so ist die Einfuhrumsatzsteuer zu erheben. Steuerschuldner ist der Anmelder.

    Das sind die Anforderungen an Fiskalvertreter in DE, die wären bei einer Einfuhr nach DE natürlich irrelevant. Da die Fiskalverzollung jedoch europäische Gesetzgebung ist, muss diese im nationalen Recht in den Grundzügen gleich ausgelegt werden.


    Oder anders formuliert: Eine Fiskalverzollung käme zum Einsatz, wenn der Händler aus Hong Kong zu einer Vertretung in DE via GB liefern lässt. Dann müsste die Rechnung an den Endkunden aber von der dt. Vertretung und ganz normal mit 19% Ust. ausgewiesen werden.



    Wie gesagt: Ich bin mit einem Anwalt in Kontakt, da wir hier über internationales Steuerrecht sprechen und das zu kompliziert für jeden ist, der sich nicht täglich oder zumindest regelmäßig damit beschäftigt. Ich kann mich bei einem Video nicht vor die Kamera stellen und Steuertipps geben. Oder sagen, dass es keine Auswirkungen auf Endkunden hat.



    PS: Dass die "Steuerbefreiende Innergemeinschaftliche Lieferung" auch zu allerhand Schindluder förmlich einladen, bestreitet hoffentlich niemand. Das ist ein Paradebeispiel von "gut gemeinter, aber dank vieler Kompromisse schlecht umgesetzter"-EU-Fiskalpolitik.

  • Mit Rechtsanwälten ist es wie mit Sachverständigen.

    Bringe du mir einen der A sagt, bringe ich dir einen der B sagt.


    Entschieden wird an den Gerichten und sonst nirgends.


    Und solange der Gesetzgeber (auf Matzes sachverständigen Hinweis hin editert) die Steuergesetze nicht ändert, wird es diese Form der Direktimporte geben.


    Ob das dir persönlich gefällt oder nicht, tut nichts zu Sache.

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    Einmal editiert, zuletzt von DerDude ()

    • Offizieller Beitrag

    Und solange diese Gerichte die Steuergesetze nicht ändern, wird es diese Form der Direktimporte geben.

    Einen Exkurs zur Gewaltenteilung würde ich dir dringend empfehlen, auch wenn das Grundschulwissen sein sollte. Gerichte gehören zur Judikative und können Gesetzte nicht ändern, sie haben nur bei deren Auslegung den Ermessensspielraum, den ihnen der Gesetzgeber (Legislative) durch die Formulierung der Gesetzte gibt. "Ob das dir persönlich gefällt oder nicht, tut nichts zu Sache."


    Und sind wir uns jetzt einig, dass das mit der Fiskalverzollung für Privatkunden nicht stimmt? Andernfalls erkläre mir bitte wie ein Endkunde ohne Ust-ID von diesem Finanzinstrument gebrauchen machen sollte. Bzw. ein Online-Shop aus einem Drittland sich bei der Lieferung an einen Endkunden darauf berufen will.

  • Eieiei, da habe ich mit meiner Frage ja etwas ausgelöst...


    DerDude Ich kenne das Thema mit den Direkt- und Grauimporten auch, aber ich habe bisher auch noch keinen Händler entdeckt, dem ich da über den Weg trauen würde. Genau das führt am Ende dazu, dass ich bisher immer die Finger davon gelassen habe.

  • Matze

    Du verstehst nicht wie eine Fiskalverzollung abläuft mein Lieber und von freiem Warenverkehr hast du offensichtlich auch wenig Ahnung.


    Aber ich bin ja nicht so und erkläre es dir gerne.


    Ein EU ansässiger Importeur kauft Ware aus dem Drittland.

    Dafür ist in der Regel die EUSt fällig.

    Kann der Importeur allerdings nachweisen, daß die Ware sofort ein weiteres EU Land zu einer Firma geht, so kann man eine Fiskalverzollung beantragen, wo man die eigene UID-Nr. und die der Abnehmerfirma in einem anderen EU Land angeben muß.

    Den Erhalt der Ware muß die Abnehmerfirma dann mit einem Abliefernachweis bestätigen.


    So, die Ware ist nun zolltechnisch in der EU - wie schon beschrieben, in einem anderen EU Land als das ursprüngliche Import Land - und nun kann diese Firma die Ware an Endkunden weiterverkaufen.


    Ob diese Abnehmerfirma eine UST-Erklärung dann macht oder nicht, kann weder der ursprüngliche Importeur, noch der weiter folgende Endkunde beurteilen.


    Jedenfalls kann ein Endkunde dann diese Ware kaufen.

    Mit dem Zoll etc. hat der Endkunde nichts mehr zu tun, da sich die Ware ja bereits verzollt in der EU befindet und durch den freien Warenverkehr keine zolltechnische Weiterbehandlung erfolgt.


    Das ist der zolltechnische, bzw. kaufmännische Vorgang bei so einem Direktimport.


    Von einer Fiskalverzollung an den Endkunden wurde nie gesprochen, da das rein zolltechnisch unmöglich wäre.

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    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 4-5 Jahre damit verbracht Waren um den Planeten zu schicken ;) Folglich kenne ich auch den von Dir beschriebenen Mechanismus der Fiskalverzollung und die Aufgaben von Fiskalvertretern (auch wenn ich damals in einer dem BMWi untergeordneten Bundesoberbehörde gearbeitet habe, die steuerrechtlich einen gewissen Sonderstatus hatte).


    Viele der Shops mit Grauimporten im Sortiment, die aus Drittländern versenden, adressieren auf der außen am Paket befestigten Rechnung (die für Zollbehörden zugängliche) aber eben nicht an einen Unternehmer in DE sondern an einen deutschen Endkunden. Auf der Rechnung an den Endkunden wird keinerlei MwSt. ausgewiesen (und ja, das ist keine Annahme sondern überprüft).


    Wenn der Zwischenhändler in Deutschland die Waren weiterverkauft und folglich die Rechnung an den Endkunden schreibt, müsste als Rechnungssteller ein dt. Unternehmen auftauchen und die 19% Ust. abgeführt werden (genau das ist oft aber eben nicht der Fall). Ob die Rechnung außen am Paket in Europa einfach umgetauscht wird (von Zwischenhändler auf Endkunde umadressiert), lässt sich natürlich nicht ohne weiteres nachweisen.


    Sollte es wie von Dir beschrieben bei einem Kamera-Händler ablaufen, was zweifelsohne mit genug krimineller Energie möglich ist und auch der Realität entsprechen dürfte, reden wir hier dennoch über Umsatzsteuerhinterziehung im ganz großen Stil, die die europäischen Staaten viele Steuereinnahmen kostet.

    Mit dem Zoll etc. hat der Endkunde nichts mehr zu tun, da sich die Ware ja bereits verzollt in der EU befindet und durch den freien Warenverkehr keine zolltechnische Weiterbehandlung erfolgt.

    Wenn keine Einfuhrumsatzsteuer abgeführt und an einen Endkunden geliefert wurde, befindet sich das Produkt zumindest nicht korrekt versteuert in der EU. Dass der Endkunde davon, abseits der fehlenden Ust. auf der Rechnung, selbst nichts weiß, ist natürlich korrekt.


    Ich finde es nur irgendwie seltsam, dass Du dich hier über nicht-weltweite Garantieprogramme von Kameraherstellern aufregst und auf der anderen Seite kein Problem mit Steuerhinterziehung durch Versandhändler hast, solange die Rechnung für dich dadurch günstiger ausfällt.


    PS: Um es mal anders zu formulieren... Ich habe schon auf der letzten Seite verstanden, was Du mit Fiskalverzollung meinst. Aber ich realisiere erst jetzt, dass Du mit der kriminellen Ausnutzung von Systemlücken scheinbar kein großes Problem hast. Zumindest erkenne ich deinerseits keinerlei Kritik an den von dir beschrieben Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung. Vielleicht kommt ja daher das Missverständnis.

    Ob diese Abnehmerfirma eine UST-Erklärung dann macht oder nicht, kann weder der ursprüngliche Importeur, noch der weiter folgende Endkunde beurteilen.


    Jedenfalls kann ein Endkunde dann diese Ware kaufen.

  • Matze

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

    Thread geschlossen, da keine sinnvolle Diskussion mehr für den TO zu erwarten ist.

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