Eure Meinung zur „DSGVO“

  • Was ist eure Meinung zur DSGVO ?

    Reine Panik mache ? Der tot der Street Photographie ? Was machen die hochzeits und Event Fotografen unter euch ?


    Mich persönlich betrifft es zum Glück als Fast reinen Landschaftsfotografen kaum aber hin und wieder hätte ich schon gerne etwas Street photografie gemacht.


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  • Geht es bei der DSGVO nicht eher um Fotos von "hilflosen Personen"? Damit wollte man doch Opfer von Prügelattacken vor der Veröffentlichung der Bilder in socialen Medien schützen.


    Oder bin ich da nun ganz falsch?

    Kamera

    Canon EOS R6

    Objektive

    RF 24-105 mm f/4 L IS USM - RF 50 mm f/1.8 STM

    Bitte keine PM's mehr, warum ich Wörter "falsch" schreibe. In der CH gibt es das "Eszett" nicht. Wir schreiben stattdessen ein Doppel-S. Besten Dank. :)

  • So wie es jetzt geworden ist (in Deutschland leider nicht)

    Zur Zeit musst du wenn ich die Artikel richtig lese „vor“ jedem Bild alle Personen schriftlich um Erlaubnis bitten.

    Es zählt halt auf Grund der Meta Daten die digital gespeichert werden als Datenerhebung... (Handy ins Kameras speichern Orte Daten etc was als Datenerhebung zählt.

    Nachträglich verpixeln hilft wohl auch nicht da das Bild ja existiert.

    Sprich jemand der ein Sport Foto in einem Fußballstadion macht und es online stellt (ohne für ein printmedium zu arbeiten) kann von jedem Zuschauer der irgendwie und sei es an Kleidung, obwohl Gesicht unkenntlich ist, erkannt werden kann verklagt werden.


    Du darfst eigentlich nichtmal ein Foto vom Marktplatz in München machen wo Leute in Alltagsleben drauf sind und das online stellen...


    Ps zu deiner Frage: ja eigentlich war es zum Schutz gemeint nur würde wie so gerne mal maßlos übertrieben :(


    Edit 2 : Matze ruhig löschen wenn link nicht erwünscht: hier sind die Auswirkungen ganz nett beschrieben https://www.google.de/amp/s/gw…d-webseitenbetreiber/amp/

    2 Mal editiert, zuletzt von Ripsaw () aus folgendem Grund: Link eingefügt

  • Gesetze sind ja immer das eine, die Umsetzung dann das andere ;)

    Sony Alpha 7S II
    Sony Alpha 7R II
    Objektive (Sigma Art + Canon L) + Objektivadapter (EF to E)
    2 Manfrotto Stative + 1 Vanguard Alta Pro
    mehrere Licht- und Mikrofonstative

  • Das Problem ist ja eher das es Anwälte gibt die sich jetzt schon (ähnlich wie beim Streamen früher) schon jetzt darauf spezialisieren Mahnungen zu schicken.

    Rein theoretisch ist es damit mit YouTube

    Etc vorbei. Alles graue Theorie darum ja die Frage. Du bist also der Meinung es wird heißer gekocht als gegessen ?

  • Auch hier in der Schweiz scheint es definitiv verboten zu sein. Im Grunde darf man auch hier niemanden ohne dessen Einverständnis ablichten. Allerdings ist hier die Gesetzgebung sehr komplex, was das Ablichten anderer Personen angeht. Da kämpft die abgelichtete Person gegen starken Gegenwind. Das dürfte bei euch in Deutschland wohl auch nicht anders sein.


    Wenn ich einen Streetshot mache und die Person es bemerkt, frage ich, ob ich das Bild behalten und eventuell veröffentlichen darf. Oft bekam ich auch schon eMail-Adressen, um die gemachten Bilder der Person auch an diese zu schicken. ^^

    Kamera

    Canon EOS R6

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    Bitte keine PM's mehr, warum ich Wörter "falsch" schreibe. In der CH gibt es das "Eszett" nicht. Wir schreiben stattdessen ein Doppel-S. Besten Dank. :)

  • Das Problem ist die Neuauslegung ;)

    Hier heißt es ja nun das man vor dem Foto die schriftliche Erlaubnis braucht...


    Gehen wir davon aus jemand soll im Auftrag eines Musikers die Tour begleiten. Jedes Foto das er macht auf den Fans etc zu sehen sind darf er theoretisch nicht einmal machen :(

    Geschweige denn veröffentlichen.

    Das ist alles noch sehr unklar.

    Ein paar Länder haben da Sonderregelungen eingereicht. Unsere Regierung hat es verpennt...

    ich bin gespannt aber werde aufpassen das weiß ich.

    Früher habe ich auch schon jeden gefragt nach dem Bild. Aber nun vor dem Bild wie soll das gehen :(

  • Jedes Foto das er macht auf den Fans etc zu sehen sind darf er theoretisch nicht einmal machen

    Doch, das darf er sehr wohl. Die Konzertbesucher begeben sich quasi an einen öffentlichen Ort. Die Besucher müssen bei so einer Veranstaltung damit rechnen, fotografiert zu werden. Das ist hingegen recht klar geregelt.

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  • Bist du dir da ganz sicher?


    Theoretisch darf ein Fotograf also nie mehr die Street Parade, Rock am Ring oder Rennsport fotografieren? Das kann ich mir nicht vorstellen. Irgendwo ist immer eine Nase mit drauf. Wie soll das in den Medienwelt denn umgesetzt werden?

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  • Nur Leute die für bestimmte Medien arbeiten. Lese dir mal den link durch den ich eingefügt habe ;)


    Die sind da weit übers Ziel hinaus geschossen. Das ist das Problem. Theoretisch darfst du auf einer Hochzeit kein Foto machen ohne die schriftliche Erlaubnis jedes Gastes selbst wenn er den Rücken zeigt. Und Gesicht nicht zu sehen ist. Man könnte aus anderen Dingen schließen wer er ist.


    Ich hoffe auch das es untergeht aber bei vielen Demo Profi Fotografen geht gerade die Panik um. Darum ja meine Frage ob das berechtigt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Das ist ja das Problem. Die EU hat bei der Umsetzung in nationale Gesetzgebung eigentlich genug Spielraum gelassen, damit die Staaten Ausnahmen für Kunst, Wissenschaft usw. schaffen können. Nur hat Deutschland leider beinahe komplett darauf verzichtet und die bisherigen Reglungen praktisch komplett ausgehoben.


    Bisher konnte man über Panoramafreiheit, dem Abwegen zwischen Persönlichkeitsrechten und einem berichtigten öffentlichen Interesse an der Berichterstattung usw. ganz gut abwägen, ob es OK ist wenn Personen im Bild sind oder nicht. Bei der DSGVO überlässt das der Staat leider komplett den Gerichten über viele Jahre, in teuren Prozessen bis hoch zum BGH, die paar Zeilen Gesetzestext in der Praxis umzusetzen. Andere Staaten in Europa haben das deutlich eleganter gelöst.


    Noch nicht einmal Juristen sind sich derzeit sicher ob es z.B. ausreicht, wenn Hochzeitspaare auf der Einladung und Konzertveranstalter auf dem Ticket erwähnen, dass Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden, um eine dauerhafte Zustimmung gem. DSGVO zu erwirken.

    Panasonic Lumix S5 II | Lumix S 18 mm f/1.4 | Sigma A 35 mm f/1.4 DG DN | Lumix S 85 mm f/1.8

    Sony Alpha 7R IV | Sigma C 16-28 mm f/2.8 DG DN | Sigma A 20 mm f/2 DG DN | Tamron 28-75mm f/2.8 Di III RXD | Sigma A 105 mm f/2.8 DG DN Macro

  • Wie sieht es denn da z.B. mit den Testbildern in den ValueTech-Reviews aus? Da sind ja auch oft, oder ab und zu, fremde Menschen zu sehen. Ebenso Personen im Hintergrund von Videos. Das ist irgendwie seltsam, das alles.


    Da muss dringend aufgeräumt werden. Bin mal gespannt, wie das weitergeht.

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    • Offizieller Beitrag

    Soweit ich weiß, wirkt die DSGVO nicht rückwirkend. Von daher ist in der Hinsicht erst einmal alles safe. Für den Rest arbeiten wir gerade an einer Lösung. Da analoge Aufnahmen aufgrund der fehlenden Uhrzeit- und Ortsangaben nicht unter die DSGVO fallen, ist das womöglich eine Möglichkeit.

  • Da analoge Aufnahmen aufgrund der fehlenden Uhrzeit- und Ortsangaben nicht unter die DSGVO fallen, ist das womöglich eine Möglichkeit.

    Bist du dir da sicher?
    Es wird wie bei der GEZ nicht unterschieden, mit welcher Technik du arbeitest.
    Zudem fehlen bei Aufnahmen auf Analogfilm ja nur die Metadaten, über das Motiv lassen sich unter Umständen trotzdem Rückschlüsse auf Ort und Datum ziehen.
    Und bei einer Digitalisierung könnten unter Umständen auch Metadaten generiert werden.




    Hier etwas zum Bezug auf Hobby-Fotografie:

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    2 Mal editiert, zuletzt von angerdan ()

    • Offizieller Beitrag

    Bist du dir da sicher?
    Es wird wie bei der GEZ nicht unterschieden, mit welcher Technik du arbeitest.

    Ja, sogar sehr sicher. Der Vergleich mit der GEZ läuft auch komplett ins Leere. Das Problem mit Fotografien und der DSGVO besteht ja nicht im Foto selbst. Das allein ist keine Datenerhebung. Letztere entsteht erst daraus, dass in den Metadaten Datum, Uhrzeit und ggf. noch GPS-Tags hinterlegt sind. Aus dieser Kombination kannst Du dann sagen, wann Person X (wo) war.


    Zitat

    Doch warum ist jedes Foto mit einer erkennbaren Person darauf ab dem 25. Mai 2018 eine erlaubnisbedürftige Datenerhebung? Weil bei der modernen, digitalen Fotografie neben dem Abbild der Person zudem noch weitere Daten gespeichert werden, die mit der Person in Verbindung gebracht werden können. Moderne Kameras erhalten neben dem auf dem Foto abgebildeten Ort auch unter Umständen GPS-Daten, Datum, Tageszeit etc. fest.

    Quelle: Wissen zur DSGVO – 7 Tipps für Fotografen

    • Offizieller Beitrag

    Update: Hier mal eine ganz andere Auslegung zur DSGVO und Fotografen vom BMI. Viel mehr Widerspruch zu bisherigen Analysen von Anwälten und damit Unsicherheit geht wohl kaum :D


    Quelle: https://web.facebook.com/psdtu…s/posts/10156057072215923

  • War doch klar. Viel Trouble um nichts. ?

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  • Wobei es durchaus auch Anwälte gab, die die Situation genau so dargestellt haben - rechtambild.de z.B., oder der von mir oben verlinkte Artikel. Die Aufruhe entstand größtenteils durch juristische Laien.