Fotograf: Rechnung schreiben möglich?

  • Hi,


    ich wurde angefragt ob ich bei einem Event Fotos schießen könne. Dieser Auftrag wird entlohnt. Wie stelle ich das denn jetzt "professionell" mit der Rechnung an?

    Also ich bin weder Selbstständig, noch habe ich ein Gewerbe oder bin irgendwo angestellt.


    Ist das dann nicht schon Schwarzarbeit?


    Oder könnte ich einfach selbst eine Rechnung schreiben mit dem Betrag und der Auftraggeber überweist das Geld dann?


    Wie sichere ich mich da rechtlich ab?


    Gruß


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    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du Dich rechtlich absichern willst: Steuerberater konsultieren. Die können Dich verbindlich beraten.


    Grundlegend dürfen aber auch Privatpersonen ohne Gewerbe Rechnungen ausstellen (z.B. für einen Ebay-Verkauf) und sobald eine Rechnung im Spiel ist, wird es mit Schwarzarbeit schwer. Das sind ja eher mündliche Abmachungen und das Geld bar auf die Hand^^ Spannend wird es eher bei der Frage, wie du das versteuern musst bzw. ob überhaupt (Stichwort: Liebhaberei).

    Panasonic Lumix S5 II | Lumix S 18 mm f/1.4 | Sigma A 35 mm f/1.4 DG DN | Lumix S 85 mm f/1.8

    Sony Alpha 7R IV | Sigma C 16-28 mm f/2.8 DG DN | Sigma A 20 mm f/2 DG DN | Tamron 28-75mm f/2.8 Di III RXD | Sigma A 105 mm f/2.8 DG DN Macro

  • Also wenn ich gebeten werde, für ein kleines Entgelt Fotos zu machen, dann mache ich das per Handschlag und schicke spätestens nach der Arbeit per förmlicher eMail ein Zahlungsaufforderung für dieses oder jenes Konto. Ich bin halt auch kein Profi, aber ich schiesse die Fotos ja privat in meiner Freizeit. Und wenn mir jemand dafür Geld geben will, nehme ich das, je nach den Umständen wie Anfahrt oder Umfang der Arbeit, gerne an.


    Gab noch nie Probleme oder Nachfragen vom Kanton Bern. :/

    Kamera

    Canon EOS R6

    Objektive

    RF 24-105 mm f/4 L IS USM - RF 50 mm f/1.8 STM

    Bitte keine PM's mehr, warum ich Wörter "falsch" schreibe. In der CH gibt es das "Eszett" nicht. Wir schreiben stattdessen ein Doppel-S. Besten Dank. :)

  • Hallo,

    du kannst auch als Privatmensch eine Rechnung ausstellen mit dem Hinweis auf §19 UStGesetz, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen kannst. Vorlagen für Rechnungen gibt es zur Genüge im Netz.

    Die Einkünfte musst du selbstverständlich in deiner Steuererklärung angeben.

    Gruß Carsten


    Kamera und Objektive von Panasonic µFT

    Studiolicht von Bowens und Elinchrom

    • Offizieller Beitrag

    mit dem Hinweis auf §19 UStGesetz, dass du als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer ausweisen kannst.

    Das geht schon in den Bereich Rechtsberatung und damit wäre ich sehr vorsichtig.

  • Das geht schon in den Bereich Rechtsberatung und damit wäre ich sehr vorsichtig.

    Inwiefern?

    Ich fotografiere seit 10 Jahren im Nebenerwerb ,für mich ist Rechnung schreiben Routine.

    Gruß Carsten


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    • Offizieller Beitrag

    Ist bei mir schon etwas her, dass ich unter § 19 EStG agiert habe, aber muss man nicht ein (Neben)Gewerbe beim örtlichen Gewerbeamt dafür angemeldet haben, wo es dann im Formular das Feld für die Kleinunternehmerreglung gibt (bzw. aus dem erwarteten Umsatz abgeleitet wird und man explizit darauf verzichten kann)?


    Ich bin mir nicht sicher, ob man als Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe (Einzelunternehmer o.ä.) auf Rechnungen auch auf § 19 EStG verweist.

  • Fakt ist, wenn man für eine Dienstleistung Geld erhält, muss man diese offiziell auch in der Steuererklärung angeben, sonst begibt man sich in den Bereich der Schwarzarbeit. Sobald das Geld überwiesen wird und nicht nur bar ohne Unterschrift übergeben wird, ist dies auch nachvollziehbar und Du kannst davon ausgehen, dass es der Gegenüber - wenn möglich - auch als Ausgaben in seiner Steuererklärung berücksichtigt.


    Bei Fragen zu Gewerbe, Rechnung, Kleinunternehmer u.ä. könntest Du einfach mal beim Finanzamt anrufen. Die geben i.d.R. gerne (verbindliche) Auskunft zu so etwas.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob man als Privatperson ohne angemeldetes Gewerbe (Einzelunternehmer o.ä.) auf Rechnungen auch auf § 19 EStG verweist.

    Hallo

    um Rechnungen ausstellen zu können, braucht man kein Gewerbe. Was würden denn die Freiberufler machen?

    Kleinunternehmer ist derjenige, der weniger als 17.500€ Umsatz im Jahr hat. Er kann natürlich auch auf die Kleinunternehmerregelung freiwillig verzichten und USt abführen.Entscheidend ist, was der Auftraggeber haben will bzw. braucht. Ist der USt pflichtig, muss die Rechnung das hergeben.

    Ob man ein Gewerbe anmelden muss, hängt von Art der Fotografie ab, ob handwerklich oder künstlerisch.

    Im Business wird in der Regel eine Rechnung verlangt und dort ist der Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung wichtig.

    Für Kleinbeträge bis 150€ genügt auch eine einfache Quittung vom Block.

    Gruß Carsten


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  • caprinz dennoch müsste es so sein, das du beim Finanzamt deine Tätigkeit angeben musst und bei dem Formular der Steuerlichen Erfassung gibt es einen extra Punkt das du auf die Kleinunternehmerregleung zurückgreifen möchtest.


    Ich würde hier einfach eine unverbindliche Anfrage beim Finanzamt stellen. Da ja auch diese Einkünfte (Aus Fotojobs) insgesamt mit einbezogen werden, wenn man über den Steuerfreibetrag kommt.

  • caprinz dennoch müsste es so sein, das du beim Finanzamt deine Tätigkeit angeben musst und bei dem Formular der Steuerlichen Erfassung gibt es einen extra Punkt das du auf die Kleinunternehmerregleung zurückgreifen möchtest.

    Hallo,

    ich habe nichts gegenteiliges behauptet und in meinem Fall explizit auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, um besser B2B fotografieren zu können.Das ist auch für mehrere Jahre bindend, man darf nicht jedes Jahr wechseln.

    Ich habe vor 8 oder 9 Jahren einen Crashkurs zum Thema Steuern und Buchführung für Existenzgründer gemacht, "Wie isst man einen Elefanten?" um hier sicher zu sein. Gab als Beilage noch eine Lizenz für "WiSo Mein Büro".

    Ist aber auch die Frage an den TO ob das eine einmalige Sache ist ,oder der Veranstalter öfter Aufträge an den TO vergibt.

    Edit:

    Noch besser als die Kleinunternehmerregelung zu erwähnen ist zu schreiben, dass man als Privatperson keine USt ausweisen darf

    Gruß Carsten


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    • Offizieller Beitrag

    um Rechnungen ausstellen zu können, braucht man kein Gewerbe.

    Etwas gegenteiliges habe ich wiederum nie geschrieben ;) Es ging mir nur um den expliziten Hinweis auf § 19 EStG und den Kleinunternehmer-Status auf der Rechnung, wenn man nichts dergleichen angemeldet hat.

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  • Bei mir ist es lange her das ich Nebenberuflich gearbeitet habe (Kleinunternehmer), aber ich meine das ich trotz alle dem eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen musste mit der Angabe zum Kleinunternehmer um diese dann auf der Rechnung führen zu können. Die Gegenseite (in meinem Fall meist Werbeagenturen) müssen diese Summe bei sich in der Steuererklärung ja auch irgendwie mit angeben. Ich betone nochmal extra das ich für die Steuernummer "kein" Gewerbe anmelden musste.
    Dazu hatte ich mit einigen Freiberuflern zu tun und bei jedem war es irgendwie etwas anders geregelt oder vom Finanzamt erwünscht, deshalb würde ich mir jedenfalls kurz rechtlichen Rat einholen um abgesichert zu sein.
    Hoffe ich liege da nun nicht falsch und es hat sich inzwischen alles geändert.

    Sony A7III | Sony SEL 24-105G OSS F4 | Sony SEL 70-200G OSS F4 | Sony 35mm 1.8 | Sony 85mm 1.8 | Sigma MC-11 | Canon EF 50mm f1.8 STM